Wir beraten unsere in- und ausländischen Mandanten, vorwiegend aus der Immobilienwirtschaft sowie regionale und überregionale Unternehmen, umfassend in allen Fragen wirtschaftsrechtlicher und unternehmensrechtlicher Natur. Die Beratungstätigkeit erstreckt sich dabei auf die Rechtsgebiete des Immobilienrechts, des Gesellschafts- & Wirtschaftsrechts, sowie des allgemeinen Vertragsrechts und der Vertragsgestaltung und ist gesamtheitlich ausgerichtet: Rechtliche, steuerliche und unternehmerische Aspekte werden miteinander verknüpft. Im Vordergrund steht dabei immer die Vermeidung eines zeit- und kostenintensiven Gerichtsverfahrens. Die vielfach langjährigen Beziehungen zu unseren Mandanten tragen entscheidend dazu bei, dass die gefundenen Lösungen schnell und kostengünstig umgesetzt werden können.